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Geschäftsbeding.
Preise
  1. Grundlage aller mit dem Atelier und Verleih Graichen abgeschlossenen Verträge    sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde    bestätigt, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Inhalt   einverstanden zu sein. Voraussetzung für eine vertragsgemäße Vermietung, ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit aktueller ladungsfähiger Anschrift.
 
  2. Der Mietpreis gilt für die Dauer von 3 Tagen bzw. einem Wochenende. Wird eine längere Mietdauer gewünscht, ist der Mietpreis zu verhandeln. Die Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit dem Tag der Rückgabe.

Der vereinbarte Mietpreis wird bei Bestellung zur Hälfte fällig; die zweite Hälfte des Mietpreises bei Abholung. Die Vermietung der Kostüme erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises.

Bei verspäteter Rückgabe fällt für jeden weiteren Kalendertag 1/3 des ursprünglich vereinbarten Mietpreises an.
 

  3. Ein Rücktritt von der Reservierung muss rechtzeitig angezeigt werden und wird erst wirksam durch unsere Bestätigung.

Erfolgt der Rücktritt bis eine Woche vor dem Wunschtermin, behalten wir die bereits geleistete Anzahlung als Mietausfall und Aufwandsentschädigung ein. Erfolgt der Rücktritt erst innerhalb der letzten Woche vor dem Wunschtermin, wird von uns die gesamte Mietsumme als Schaden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat in diesem Fall die noch nicht geleistete zweite Hälfte des Mietpreises zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
 

  4. Von den Kostümen darf nur der vertragsgemäße Gebrauch gemacht werden. Insbesondere ist eine Abänderung von Kostümen nicht gestattet.
 
  5. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, dessen Beauftragten oder eine Transportperson haftet dieser persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel an den Mietgegenständen. Der Kunde haftet insbesondere für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
 
  6. Der Kunde haftet für Bezahlung und Rückgabe der Mietsachen auch wenn er die Bestellung im Auftrag oder für einen Dritten (auch Vereine, Schulen, Gruppen usw.) aufgegeben hat.
 
  7. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Spandau.

Stand: 04.03.2010

(c) Kostümhaus Graichen, Klosterstrasse 32, 1.OG, 13581 Berlin-Spandau