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1. |
Grundlage aller mit dem Atelier und Verleih Graichen
abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde
bestätigt, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben
und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.
Voraussetzung für eine vertragsgemäße Vermietung,
ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes mit
aktueller ladungsfähiger Anschrift.
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2. |
Der Mietpreis gilt für die Dauer von 3 Tagen bzw.
einem Wochenende. Wird eine längere Mietdauer
gewünscht, ist der Mietpreis zu verhandeln. Die
Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet
mit dem Tag der Rückgabe.
Der vereinbarte Mietpreis wird bei Bestellung zur
Hälfte fällig; die zweite Hälfte des Mietpreises bei
Abholung. Die Vermietung der Kostüme erfolgt nur
nach vollständiger Bezahlung des Mietpreises.
Bei verspäteter Rückgabe fällt für jeden weiteren
Kalendertag 1/3 des ursprünglich vereinbarten
Mietpreises an.
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3. |
Ein Rücktritt von der Reservierung muss rechtzeitig
angezeigt werden und wird erst wirksam durch unsere
Bestätigung.
Erfolgt der
Rücktritt bis eine Woche vor dem Wunschtermin,
behalten wir die bereits geleistete Anzahlung als
Mietausfall und Aufwandsentschädigung ein. Erfolgt
der Rücktritt erst innerhalb der letzten Woche vor
dem Wunschtermin, wird von uns die gesamte Mietsumme
als Schaden in Rechnung gestellt. Der Kunde hat in
diesem Fall die noch nicht geleistete zweite Hälfte
des Mietpreises zu zahlen. Dem Kunden steht es frei,
einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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4. |
Von den Kostümen darf nur der vertragsgemäße
Gebrauch gemacht werden. Insbesondere ist eine
Abänderung von Kostümen nicht gestattet.
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5. |
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, dessen
Beauftragten oder eine Transportperson haftet dieser
persönlich für den Verlust oder die entstandenen
Mängel an den Mietgegenständen. Der Kunde haftet
insbesondere für Beschädigungen in Höhe der Kosten
der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes,
bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der
Wiederbeschaffungskosten.
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6. |
Der Kunde haftet für Bezahlung und Rückgabe der
Mietsachen auch wenn er die Bestellung im Auftrag
oder für einen Dritten (auch Vereine, Schulen,
Gruppen usw.) aufgegeben hat.
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7. |
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam oder
unzulässig sein oder werden, berührt dies die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als
durch eine solche Bestimmung ersetzt, die den
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Dasselbe gilt im Fall von Lücken. |
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin-Spandau.
Stand: 04.03.2010 |